Reittherapie & pferdegestützte Angebote
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Bedingungen dienen der Sicherheit von Menschen und Tieren und schaffen einen klaren Rahmen für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit.
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Angebote von Raphaelas Reittherapie in den Bereichen Reittherapie, pferdegestützte Förderung, therapeutisch begleitete Ponyvormittage, Ferien-, Einzel- und Gruppenangebote, Coaching sowie weitere Angebote mit Pferden und Ponys.
Mit Terminvereinbarung, Anmeldung oder Teilnahme werden diese Bedingungen anerkannt.
2. Art der Angebote
Alle Angebote werden im Rahmen der Tätigkeit als Reittherapeutin durchgeführt. Sie orientieren sich an einem achtsamen, entwicklungsfördernden und sicheren Umgang mit Pferden und Ponys.
Die konkrete Gestaltung erfolgt individuell und situationsbezogen unter Berücksichtigung von Entwicklungsstand, Tagesform, Gruppensituation sowie dem Wohlbefinden von Mensch und Tier.
Die Angebote ersetzen keine medizinische, psychiatrische, psychotherapeutische oder heilkundliche Behandlung. Es werden keine Heilversprechen abgegeben.
3. Umgang mit Pferden und Aufenthalt auf dem Hof
Aufenthalt auf dem Hofgelände und Umgang mit Pferden und Ponys erfolgen auf eigene Gefahr. Pferde sind Flucht- und Herdentiere und können trotz sorgfältiger Auswahl und Betreuung unvorhersehbar reagieren.
Typische Risiken wie Scheuen, Stolpern, plötzliche Bewegungen, Treten, Beißen, Loslaufen, Gleichgewichtsverlust, Abrutschen oder Stürze können auch bei sorgfältiger Aufsicht nicht vollständig ausgeschlossen werden.
Den Anweisungen der Veranstalterin und der Betreuungspersonen ist jederzeit Folge zu leisten. Tiere dürfen nur nach ausdrücklicher Erlaubnis gefüttert, geführt, angebunden oder betreten werden.
4. Sicherheitsbereiche und Hofregeln
Heuboden, Heuschacht, Scheune, Lager-, Maschinen- und Fahrzeugbereiche, Futterlager, Weiden und Paddocks ohne Begleitung sowie nicht freigegebene Bereiche dürfen nicht betreten werden.
In Tiernähe sind Rennen, Schreien, Drängeln und Toben untersagt. Stallwerkzeuge dürfen nur unter Anleitung benutzt werden. Bei Sicherheitsbedenken können Teilnehmende von einzelnen Aktivitäten ausgeschlossen werden.
5. Sicherheitsausrüstung
Beim Reiten besteht für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr Helmpflicht. Für alle Teilnehmenden ist festes, geschlossenes Schuhwerk verpflichtend. Bei ungeeigneter Kleidung oder fehlender Sicherheitsausrüstung kann die Teilnahme an einzelnen Aktivitäten ausgeschlossen werden.
6. Minderjährige und Aufsichtspflicht
Die Aufsichtspflicht beginnt mit der persönlichen Übergabe des Kindes an die Veranstalterin oder Betreuungsperson und endet mit der Übergabe an eine abholberechtigte Person. Für Zeiten vor Beginn und nach Ende des Angebots tragen die Sorgeberechtigten die Verantwortung. Ein selbstständiger Heimweg ist nur mit schriftlicher Erlaubnis möglich.
7. Gesundheitliche Voraussetzungen
Teilnehmende bzw. Sorgeberechtigte versichern, dass keine gesundheitlichen Einschränkungen bestehen, die einer Teilnahme entgegenstehen.
Allergien, chronische Erkrankungen, psychische Besonderheiten, Medikamenteneinnahmen und sonstige relevante Einschränkungen sind vor Beginn vollständig mitzuteilen. Bei gesundheitlichen Risiken kann die Teilnahme an einzelnen Aktivitäten ausgeschlossen werden.
Im Notfall darf medizinische Hilfe veranlasst werden, sofern Sorgeberechtigte nicht rechtzeitig erreichbar sind.
8. Gesundheitliche Vorfälle und Unfälle
Sorgeberechtigte werden über relevante gesundheitliche Vorfälle oder Unfälle informiert. Dazu gehören insbesondere Stürze, Schläge gegen den Kopf, Tritte, Bisse, sichtbare Verletzungen sowie starke Schreck- oder Angstreaktionen. Die Einschätzung der Veranstalterin ersetzt keine medizinische Untersuchung; im Zweifel ist ärztlicher Rat einzuholen.
9. Durchführung und Wetterregelung
Regelmäßige Therapie-, Förder- und Betreuungstermine finden grundsätzlich ganzjährig und bei üblicher Witterung statt. Ist die Arbeit mit Pferden oder im Außenbereich vorübergehend nicht möglich, kann ein alternatives pädagogisches, therapeutisches oder pferdegestütztes Angebot stattfinden.
Ein Anspruch auf bestimmte Programmpunkte oder auf das Reiten selbst besteht nicht. Über die Durchführung wird unter Berücksichtigung von Sicherheit, Wetter, Gruppensituation, Gesundheit und Tierwohl entschieden.
Eine vollständige Absage erfolgt nur bei akuten Gefahrenlagen, Unwetterwarnungen, Krankheit oder Verletzung eines Therapiepferdes, Erkrankung der Veranstalterin oder vergleichbaren Umständen.
10. Ferienangebote und Ponyvormittage
Ponyvormittage, Ferienprogramme und Gruppenangebote werden therapeutisch begleitet und altersgerecht gestaltet. Mögliche Bestandteile sind Stalldienst unter Aufsicht, Putzen und Versorgen, Bodenarbeit, geführtes Reiten, kreative Angebote sowie Natur- und Wahrnehmungsangebote. Ein Anspruch auf bestimmte Aktivitäten besteht nicht.
11. Termine und Verspätungen
Einheiten beginnen zur vereinbarten Uhrzeit. Bei einer Verspätung der teilnehmenden Person verkürzt sich die Einheit entsprechend, ohne dass sich die Vergütung reduziert.
12. Vergütung und Zahlung
Die Vergütung richtet sich nach der jeweils aktuellen Preisliste oder individuellen Vereinbarung. Die Zahlung erfolgt, sofern nicht anders vereinbart, vor Beginn, unmittelbar nach der Leistung oder über die vereinbarte Zahlungsweise. Rechnungen können auf Wunsch elektronisch übermittelt werden.
13. Terminabsagen
Einzeltermine müssen spätestens 48 Stunden vorher abgesagt werden. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird der Termin vollständig berechnet, sofern er nicht anderweitig vergeben werden kann. Bei Gruppenangeboten kann sich der Preis bei kurzfristiger Absage einzelner Teilnehmender entsprechend der gültigen Preisliste ändern.
14. Bild- und Tonaufnahmen
Bild- und Tonaufnahmen erfolgen ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Eine Veröffentlichung oder Nutzung zu Werbezwecken – insbesondere auf Websites, Flyern oder Social Media – erfolgt nur mit gesonderter ausdrücklicher Einwilligung. Diese kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
15. Haftung
Die Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Für Schäden aus Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit wird nach den gesetzlichen Bestimmungen gehaftet. Für sonstige Schäden besteht eine Haftung nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, soweit gesetzlich zulässig. Zwingende gesetzliche Vorschriften, insbesondere zur Tierhalterhaftung, bleiben unberührt.
16. Ausschluss von Teilnehmenden
Teilnehmende können ausgeschlossen werden, wenn Sicherheitsanweisungen missachtet, andere Personen oder Tiere gefährdet werden, gesundheitliche Risiken bestehen oder das Verhalten die Durchführung erheblich beeinträchtigt. Ein Erstattungsanspruch besteht in diesem Fall nur, soweit gesetzlich vorgeschrieben.
17. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Organisation, Durchführung und Abwicklung der Angebote verarbeitet. Eine Weitergabe erfolgt nur, soweit gesetzlich erlaubt, zur Durchführung erforderlich oder in medizinischen Notfällen.
18. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
